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3-Zimmer Ferienwohnung mit ca. 55 m2 Wohnfläche im Erdgeschoss. Maximalbelegung: 5 Erwachsene oder 4 Erwachsene und 2 Kinder. Sitzplatz/Liegewiese vorhanden. Die Wohnung bietet Ihnen: - Schlafzimmer mit Doppelbett und Schrank - Kinderzimmer mit ausziehbarem Doppelbett und Schrank - Schlafcouch für 1-2 Personen im Wohnzimmer - Badezimmer mit Dusche, Lavabo und WC - Offene Küche mit Umluft-Backofen, Glaskeramikkochfeld, Geschirrspühlmaschine, Kaffeemaschine, Geschirr, Fondue- sowie Fondue Chinoise-Set und Raclette-Ofen. - Gemütliches Ess- und Wohnzimmer mit direktem Zugang zum Sitzplatz. TV, Radio und CD-Player vorhanden. - Grosszügiger Sitzplatz/Liegewiese. Gartentisch, -stühle und Holzkohlegrill vorhanden. - Bettwäsche vorhanden (CHF 15.00/Person) - Küchen- und Badwäsche auf Wunsch und gegen Aufpreis verfügbar - Babybett und Baby-Hochstuhl auf Wunsch vorhanden - Skiraum (Gemeinschaftsnutzung) - Nichtraucher-Wohnung. Das Rauchen ist auf dem Sitzplatz gestattet.
3-Zimmerwohnung mit 4 Betten & 2 Zusatzbetten.
Bettwäsche: CHF 15.00/Person Endreinigung: CHF 90.00 Kurtaxen: Erwachsene CHF 3.80/Tag; Kinder 6-16 CHF 1.90/Tag Toilettenwäsche auf Wunsch verfügbar
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.