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Lizenz Nummer: 40483
***+ komfortabel erstklassig 1.5-Zimmerwohnung 4.2 ***+ komfortabel erstklassig 1.5-Zimmerwohnung 4.2, Etage 4, für 3 Personen, ca. 45 m². Überwiegend Panorama Sicht. Grosser uneinsehbarer Südbalkon. Garage in Einstellhalle Nr. 11 (Garagentor 2.50m x 2.10m). Wohn-, Schlafraum mit 2 Betten (90x200cm), zusätzlich ein Bett (90x200cm), welches aufgeklappt als Doppelbett oder Einzelbett verwendet werden kann, Baby-Gitterbett (70x140cm) auf Anfrage vorhanden, 2 verstellbare Relaxsessel, Essecke, TV, W-LAN. Offene Küche mit Dampfabzug, mit 4-Platten Glaskeramikherd, Kühlschrank mit Tiefgefrierfach, Backofen, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kapsel Kaffeemaschine (Delizio). Grundnahrungsmittel (Mehl, Zucker, Tee, Reis, Teigwaren, Essig, Öl etc. und Gewürze) stehen zur Verfügung, damit gleich mit dem Kochen begonnen werden kann. Bad/Dusche/WC. Wohnung ohne Teppich sondern Vinylparkett. Haustiere nicht gestattet.
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine nebenan gelegene 2.5-Zimmerwohnung mit 4 Betten, zu mieten. Abtrennung durch eine schalldichte Verbindungstüre.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.