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Ihre 2-Raum-Nichtraucherwohnung 64RB4 befindet sich im Erdgeschoss des Hauses. Sie besitzt eine Größe von ca. 45 qm und ist für max. 4 Personen belegbar sowie komplett eingerichtet. Das Appartement teilt sich auf in einen gemütlichen Wohnbereich mit bequemer Sitzecke und Essbereich, eine separate Küche, ein Schlafzimmer und ein Tageslichtbad. Neben dem schönen Wohnraum mit Flachbildfernseher, WLAN und Radio mit CD-Player ist der Schlafraum mit einem Doppelbett, TV, Kleiderschrank und Verdunklungsmöglichkeit ausgestattet. Das komfortable Schlafsofa im Wohnbereich bietet Schlafmöglichkeit für die 3. und 4. Person. Die Küche ist komplett mit Cerankochfeld, Dunstabzugshaube, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und weiteren diversen Küchenhelfern eingerichtet. Im Badezimmer erwartet Sie eine Dusche, WC, fest installierter Fön und ein Waschtisch. Weitere Highlights: im gemeinschaftlichen Garten steht Ihnen eine extra Grillecke zum Verweilen sowie ein Spielturm mit Rutsche und Schaukeln zur Verfügung. Ein wohnungseigener PKW Stellplatz sowie Unterstellmöglichkeiten für Ihre Fahrräder sind direkt am Haus vorhanden. Eine hauseigene Waschmaschine steht Ihnen gegen Gebühr zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.