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5 ½ -Zimmerwohnung Nr. 21 , Etage 2 , für 8 Personen, ca. 149 m2, 1 Balkon Ost verglast mit direkter Sicht auf das Eisstadion und das offene Kunsteisfeld - 1 Balkon Süd/West, 2 Garagen hintereinander in Einstellhalle Nr. 3 und 4; Mitbenützung Skiraum Skikasten geschlossen, Aufzug/Lift; Wohnraum mit Polstergruppe, Essecke, TV, DVD, in der ganzen Wohnung Internet gratis; 3 Schlafzimmer mit Doppelbett (2 Matratzen), 1 Schlafzimmer mit 2 Betten, TV; Offene Küche mit 4-Platten Glaskeramikherd, Kühlschrank, Tiefgefrierer, Backofen, Geschirrspüler, Mikrowelle, Steamer, Kapsel Kaffeemaschine; 1. Bad mit Badewanne und WC, 2. Bad mit Duschkabine und WC, Waschmaschine und Tumbler; Wohnung ohne Teppich sondern Parkettboden; Haustiere nicht gestattet; Nichtraucherwohnung!
Klassifizierung: Family Destination, Schweizer Tourismus-Verband, Spezialisierung Familienfreundlich
Ausstattung Zimmer/Appartement: Backofen, Balkon, Bettwäsche vorhanden, Deckbetten, DVD-Player, Elektroherd, Fernseher, Gefrierfach, Geschirrspülmaschine, Haustiere nicht erlaubt, Kaffee-Maschine, Kochmöglichkeiten, Nichtraucher Zimmer/App./Whg., Ohne Teppich, Separate Schlafzimmer: 4, Tisch- und Küchenwäsche, Trockner, Waschmaschine, Wohn-/Schlafräume getrennt, Wohnküche
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.