Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Das Studio liegt im ersten Stock eines ruhigen, gepflegten Mehrfamilienhauses direkt bei der Talstation der Betelbergbahn und neben dem Hotel Lenkerhof. Von der Wohnung mit Balkon geniessen Sie einen schönen Blick auf den Wildstrubel. Die Wohnung ist ebenerdig erreichbar. Die Einstellhalle und der Skiraum im gleichen Haus sind über einen Lift bequem erreichbar.
Gemütliches Studio mit zwei Schrankbetten, Sitzecke, TV, Esstisch, offener Küche mit Herd, Backofen, Kühlschrank und den notwendigen Küchenutensilien, sowie einem separaten Badezimmer mit Badewanne. Balkon mit schöner Aussicht in den Garten und zum Wildstrubel.
ÖV inklusive im Simmental und Saanenland mit der SIMMENTAL CARD: Übernachtungsgäste in der Ferienregion Lenk-Simmental fahren mit einer gültigen Gästekarte kostenlos mit dem öffentlichen Verkehr für Ausflüge.
Ausstattung Zimmer/Appartement: Balkon, Fernseher, Haarföhn, Nichtraucher Zimmer/App./Whg., Radio
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.