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2-Zimmer-Nichtraucher-Ferienwohnung, ca. 48 qm, in der 3. Etage mit Ostbalkon (Morgensonne, mit Balkonmöbeln und Auflagen) und Westloggia (Nachmittagssonne, mit Balkonmöbel und Auflagen) für max. 3 Personen.
Vom Vorflur gelangt man in das Wohnzimmer (mit Austritt zum Westloggia), das Schlafzimmer (mit Austritt zur Ostbalkon) und das Duschbad/WC. Der Wohnraum besteht aus einer Sitzecke mit einer Schlafcouch (Liegefläche 1,60 x 2,00 m), einem Essplatz und einem Kabel-Flachbild-TV und WLan (ohne Gewähr).
Die Küche hat ein Ceranfeld mit 2 Kochfeldern, einen Kühlschrank, eine Mikrowelle mit Grillfunktion und einen Geschirrspüler. Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster gehören zur Grundausstattung.
Im Schlafzimmer befindet sich ein neues Boxspringbett (1,60 x 2,00 m, mit durchgehender Matratze). Im Bad befinden sich eine Dusche, ein WC und ein Waschtisch.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Im EG erreicht man den Fahrstuhl nach Überwindung einer Treppe mit 9 Stufen.
Achtung: Auf dem Nachbargrundstück zur Ostseite (Elisabethstraße) gibt es ein Bauvorhaben. Es kann zu Baulärm kommen. An starken Lärmtagen gewähren wir unbürokratisch einen Nachlass von 20 % auf den Tagesmietpreis.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.