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Erstklassiges Bijou in Pontresina mit einer fantastischen Aussicht auf das Berninamassiv und das Val Roseg.
Die ruhig gelegene und hochklassig eingerichtete Ferienwohnung verfügt über ein Schlafzimmer mit Doppelbett sowie ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten. Beide Schlafzimmer haben jeweils ein en-suite Badezimmer. Sie finden ein Wohnzimmer mit Sofa, Sessel und Fernseher und Zugang zu zwei Balkonen. Die offene Küche ist modern und komplett eingerichtet mit einem Esstisch direkt nebenan. Eine Waschmaschine und ein Trockner zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie ein Ski- und Veloraum gehören ebenfalls zur Wohnung. Ein Garagenplatz kann kostenpflichtig dazu gebucht werden.
Ein Balkon kann zur Zeit aufgrund von statischen Problemen nicht genutzt werden.
Die Wohnung ist mit viel Holz im Chalet-Stil ausgestattet und mit ausgewählten Materialien und Möbeln[nbsp]eingerichtet.
Die Wohnung liegt in einem ruhigen und sonnigen Dorfteil von Pontresina. Der Supermarkt Coop, weitere Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind nur wenige Gehminuten entfernt.
Im Sommer können aufgrund von Bauarbeiten auf der gegenüberliegenden Parzelle gewisse Lärmemissionen entstehen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.