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Die sehr gepflegte und heimelige 2.5 Zimmer Ferienwohnung im Parterre bietet 43 Quadratmeter Wohnfläche.
Ein Doppelschlafzimmer, ein Wohn- und Esszimmer, eine Kochecke, ein Bad, einen Gang mit Wandschrank, sowie direkten Zugang zum Garten mit Sonnenterasse. Dazu gehört ebenfalls ein Aussenparkplatz und ein eigener Briefkasten. Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, welche als Doppelbett oder als zwei Einzelbetten genutzt werden können. Wohnbereich mit Sofa und Sessel sowie Flachbildschirmfernseher mit Swisscom-TV und gratis WLAN. Essbereich mit Eckbank und Holztisch. Voll ausgestattete Küche mit allen nötigen Utensilien (auch ein Milchschäumer ist vorhanden). Bad mit Badewanne. Zu der Wohnung gehört ein Gartensitzplatz mit bequemen Gartenmöbeln sowie ein eigener Garten. Die Wohnung liegt sehr ruhig und sonnig in Pontresina. Der Supermarkt Coop, weitere Einkaufsmöglichkeiten sowie Restaurants sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.
Die Wohnung befindet sich teilweise (Badezimmer) im UG des Hauses. Bitte beachten Sie, dass diese Wohnung über keine Waschmöglichkeit verfügt. Eine Spülmaschine steht ebenfalls nicht zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.