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Ferienwohnung bei Tranum Strand, mit gemeinschaftlichem Schwimmbad sowie Swimmingpool im Außenbereich vor Ort. Die Wohnung ist mit einem Schlafzimmer im Erdgeschoss und zwei Schlafzimmern im Obergeschoss eingerichtet. Im Erdgeschoss gibt es auch einen Küchen-/Wohnbereich mit Zugang zur Terrasse davor sowie ein separates Duschbad und WC. Alles ist gepflegt und gut instand gehalten. Als Mieter dieser Ferienwohnung hat man Zutritt zu einem gemeinschaftlich genutzten Schwimmbad vor Ort (geöffnet ab Ostern und bis Kalenderwoche 42). Der Außenpool ist zudem ab Woche 27 und bis Woche 33 zugänglich. Außerdem gibt es diverse andere Aktivitätsmöglichkeiten vor Ort wie z.B. Tischtennis und Billard. Hier können Sie mit Ihrer Familie einen aktiven und zugleich erholsamen Urlaub mit einem sehr großen und vielfältigen Angebot an Aktivitäten direkt vor Ihrer Haustür verbringen. Die Wohnung ist auch etwas für Urlauber, die gerne nahe der Nordseeküste sein möchten, mit dem breiten, schönen Strand und klassischer Dünenlandschaft ganz in der Nähe. Keine Vermietung an Jugendgruppen erwünscht!
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.