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Diese renovierte, kinderfreundliche Ferienwohnung liegt im Ferienpark Aquadelta. Die Ferienwohnung ist für vier Erwachsene und ein Kind bis maximal drei Jahre geeignet. Im Erdgeschoss verfügen Sie über ein Wohnzimmer mit SmartTV und eine gut ausgestattete Küche. Im Flur finden Sie ein separates WC. In der ersten Etage gibt es drei Schlafzimmer, ein mit jeweils zwei Boxspringbetten für eine Person (die eventuell als Doppelbett stehen), eines mit Etagenbett und eines mit einem Kinderbett ausgestattet ist. Es gibt auch ein Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und WC. Der kinderfreundliche Aspekt besteht aus des Anwesenheit von Kinderbett, Kinderbad, Hochstuhl und Laufstall. Oben und unten gibt es ein Treppengitter. An das Wohnzimmer grenzt ein Balkon oder eine Terrasse mit Gartenmöbeln. Sie können auf dem zentralen Parkplatz des Ferienparks Aquadelta parken. Der Eingang der Ferienwohnungen kann in unterschiedlichen Etagen liegen. Die Beschreibung der Einteilung bezieht sich auf das Erdgeschoss. Hiermit meinen wir die Etage, die an den Außeneingang der Ferienwohnung grenzt. Im Ferienpark Aquadelta werden verschiedene Typen und Sorten Unterkünfte für 2 bis 20 Personen vermietet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.