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1,5-Zimmerwohnung (47m2) im 3. Stock eines 1960 erbauten Chalets. Schöne, sonnige Lage mit Ausblick auf die Berge. Grosse Liegewiese (nicht zur alleinigen Benutzung). 10 Gehminuten bis zu den Bergbahnen. Wenige Schritte vom Ortszentrum mit guten Einkaufsmöglichkeiten. Waschmaschine und Wäschetrockner stehen zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung.
Grosszügige 1,5-Zimmerwohnung (47m2) mit offener Küche (u.a. ausgestattet mit Filterkaffeemaschine, Fondue- und Raclette-Set). Wohnzimmer mit 2 Betten (90x200cm), TV (Flachbildschirm), Radio und Telefon. Nebenzimmer in Dachschräge mit 1 Einzelbett (90x190cm) und 1 Grand Lit (140x200cm). Badezimmer mit Dusche/WC. Gedeckter Holzbalkon. Kinderbett (68x105cm) inkl. Bettwäsche und Kinderhochstuhl vorhanden.
Bedingungen: INKLUSIVE: Elektrizität, Heizung, Wasser, Parkplatz, Kinderhochstuhl, Filterkaffee, Küchen-, Badezimmer- und Bettwäsche (Erstausstattung) sowie Endreinigung und Kurtaxen. EXKLUSIVE: Telefongesprächstaxen. Waschmaschine und Wäschetrockner à CHF 3.00 pro Waschgang. Kinderbett (68x105cm) à CHF 50.00 pro Woche (inkl. Bettwäsche).
***Garage nicht vorhanden*** ***Haustiere nicht erlaubt***
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.