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Diese frisch renovierte 2 1/2 -Zimmerwohnung mit Bodenheizung ist die untere Wohnung in einem 4 Familienchalet und hat direkten Zugang zum Gartensitzplatz. Sie ist für 2-4 Personen ausgelegt (1 Doppelbett und ein bequemes Bettsofa). Sie verfügt über eine freie, unverbaute Alpensicht. Die Wohnung liegt in einem ruhigen Quartier, am Ende einer Sackgasse. 5 Fussminuten von der Talstation der Betelbergbahn und zur Bushaltestelle, die zur Talstation der Metschbahn führt. Die Buslinien an der Lenk können mit der Gästekarte (Simmentalcard) gratis genutzt werden. Das Lenker Seeli und der grosse Kinderspielplatz ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Das Dorfzentrum ist zu Fuss in ca 10 Minuten erreichbar. Ein Auto-Abstellplatz steht zur Verfügung.
1 Wohn-/Esszimmer mit direktem Ausgang zum Gartensitzplatz, 1 Doppelschlafzimmer, neue Küche mit elektrischem Kochherd und Kühlschrank, Dusche/WC, TV/Radio, ein unbedientes WLAN steht zur Verfügung, Auto Abstellplatz.
ÖV inklusive im Simmental und Saanenland mit der SIMMENTAL CARD: Übernachtungsgäste in der Ferienregion Lenk-Simmental fahren mit einer gültigen Gästekarte kostenlos mit dem öffentlichen Verkehr für Ausflüge.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.