Chalet Wenger 8 Bett-Wohnung mit Sonderangebot für 2-4 Personen
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Komfortable 5 1/2-Zimmerwohnung im 1. Stock (Hanglage). Grosszügiges Wohnzimmer. Elternschlafzimmer mit direktem Zugang zum Bad. Die übrigen Schalfzimmer mit Lavabo. Kinderbett kann zur Verfügung gestellt werden. Balkon, Sitzplatz beim Haus. Sitzplatz beim Wald. Autoabstellplatz. Ruhige Lage, ausserhalb des Dorfes. Für gehbehinderte Personen steht ein Treppenlift zur Verfügung. Sonderangebot Teilvermietung: In der Zwischensaison kann die Wohnung auch mit nur 1, bzw. 2 Schlafzimmern und 1 Badezimmer für bis 2, bzw. 4 Personen zum reduzierten Preis gemietet werden.
Hochsaison (Sommer- und Winterferienzeit): Die 5-1/2 Zimmer-Wohnung wird nur als ganze Einheit vermietet.
Zwischensaison: Die Wohnung wird auch teilvermietet: Für 2 Personen stehen dann nebst dem grosszügigen Wohn-Ess-Bereich und der Küche 1 Schlafzimmer und 1 Badezimmer zur Verfügung. Die übrigen Räume sind zu. Für 3-4 Personen kommt ein Schlafzimmer dazu. Für 5-8 Personen wird die ganze Wohnung vermietet.
Die Wohnung ist grundsätzlich barrierefrei. Rollstuhlfahrer melden sich bitte beim Vermieter für weitere Informationen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.