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Wie wäre es mit einem unvergesslichen Aufenthalt im Schlosshotel „Château de Beguin“? In den geräumigen Unterkünften sorgen das antike Mobiliar und nostalgische Dekorationen für ein königliches Ambiente. Sowohl Geschäftsveranstaltungen als auch private Feierlichkeiten wie Hochzeiten werden dank ansprechender Räumlichkeiten mit Schlossatmosphäre zu einem einmaligen Erlebnis. Im Restaurant genießen Sie zu französischen Spezialitäten einen köstlichen Burgunder Wein.
HRS Sterne: 4
Standard-Zimmer - Zusatzbett/ Kind 2-12 Jahre - Montag bis Sonntag - 50eur Superior-Zimmer - Zusatzbett/ Kind 2-12 Jahre - Montag bis Sonntag - 90eur Das Restaurant ist geschlossen.
Früheste Anreise: 15:00 Späteste Abreise: 12:00
Empfang besetzt: 07:00 bis 00:00 Mehrsprachiges Personal - 24 Stunden
Das Hotel erfreut sich einer ruhigen Lage mitten im Grünen, etwa 2 km südwestlich von Lurcy-Lévis. Erholungssuchende brechen direkt von der Unterkunft zu ihren Wanderungen oder Fahrradtouren durch die idyllischen Landschaften der Region Auvergne auf. Adrenalinjunkies erleben auf der Autorennstrecke Circuit de Lurcy-Lévis (3 km) den Rausch der Geschwindigkeit.
Lage der Unterkunft
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.