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Objekt: Im Herzen vom charmanten Dorf Pontresina, direkt neben dem berühmten Hotel Kronenhof befindet sich das Ferienhaus Pidermann. Die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Hallenbad, Restaurants und Bars, begünstigt Ihren Urlaubaufenthalt. Der Kinder-Skilift befindet sich in zirka 10 Gehminuten von der Wohnung.
Mit wohlriechendem Arvenholz kombiniert mit modernem Design bietet diese Ferienwohnung eine Wohlfühlambiente. Gemütliches Wohn- /Esszimmer mit offener Küche. Elternschlafzimmer mit grossem Doppelbett und Bad. Ein weiteres Schlafzimmer mit ausziehbarem Bett (Einzel- /Doppelbett) plus Bad. Die Wohnung befindet sich im 1. Stock. Lift. Garagenparkplatz. Keine Waschmöglichkeit.
Nebenkosten: Babybett: 10.00 CHF pro Nacht, optional Bearbeitungsgebühr: 40.00 CHF, verpflichtend Bettwäsche & Handtücher (1 Set gemäss Personenangabe): 30.00 CHF pro Person, verpflichtend Endreinigung: 200.00 CHF, verpflichtend Taxen: 4.00 CHF pro Person pro Nacht, verpflichtend Zusätzliche Bettwäsche (Set pro Person): 20.00 CHF, optional Zusätzliche Handtücher (Set pro Person): 10.00 CHF, optional Zwischenreinigung (pro Stunde): 45.00 CHF, optional
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.