Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Feriendorf Oberhof. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die für dieses Reiseziel geltenden aktuellen Reiseanforderungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.
Bitte beachten Sie, dass kulturelle Normen und Gastrichtlinien je nach Land und Unterkunft unterschiedlich sein können. Die aufgeführten Richtlinien wurden von der Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Die Unterkunft besitzt keine Rezeption. Der Check-in erfolgt an einer anderen Adresse: STADLHOF Bitte kontaktieren Sie die Unterkunft mindestens 24 Stunden vor der Anreise, um den Check-in zu arrangieren. Kontaktieren Sie die Unterkunft bitte im Voraus, um Hinweise zum Check-in zu erhalten. Sie können Ihre Unterkunft über einen eigenen Eingang betreten.
Die folgenden Gebühren sind direkt in der Unterkunft zu bezahlen:
Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer bzw. Tourismusabgabe. Die Abgabe ist saisonabhängig und wird möglicherweise nicht das ganze Jahr über erhoben. Befreiungen von dieser Abgabe sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von der Unterkunft. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. Dezember bis 30. April eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.05 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 15 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. Mai bis 19. Juni eine Tourismusabgabe in Höhe von 1.25 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 15 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 20. Juni bis 10. September eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.05 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 15 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 11. September bis 30. November eine Tourismusabgabe in Höhe von 1.25 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 15 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Tourismusgebühr: 0.05 EUR pro Person, pro Nacht
Reinigungsgebühr: 110 EUR pro Unterkunft, pro Aufenthalt (je nach Aufenthaltsdauer und Wohneinheit)
Diese Liste enthält alle Gebühren, die uns von der Unterkunft mitgeteilt wurden.
Diese Unterkunft erhebt die folgenden obligatorischen Reinigungsgebühren: 110 EUR für das Chalet Typ E, 78 EUR für das Chalet Typ D und 68 EUR für das Chalet Typ A.
Gebühr für Haustiere: 15 EUR pro Haustier, pro Nacht
Die oben aufgeführte Liste enthält vielleicht nicht alle Informationen. Gebühren und Kautionen enthalten eventuell keine Steuern und können sich ändern.
Die Mitnahme eines Haustieres muss grundsätzlich direkt in der Unterkunft angefragt werden. Die Kontaktinformationen befinden sich auf der Buchungsbestätigung (zusätzlich anfallende Kosten sind im Abschnitt „Gebühren“ aufgeführt).
Diese Unterkunft weist darauf hin, dass derzeit Maßnahmen für eine erhöhte Hygiene und die Gästesicherheit ergriffen werden.
Für die Reinigung der Unterkunft wird Desinfektionsmittel verwendet und zwischen den Aufenthalten werden häufig berührte Oberflächen mit Desinfektionsmitteln gereinigt.
mehr Informationen zur Umgebung