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Lizenz Nummer: LHS 10348
Das idyllisch gelegene Ferienhaus befindet sich ca. 300 Meter entfernt von einem öffentlichen Bodensee-Seezugang, bietet aus nahezu jedem Raum einen unverbaubaren See- und Panorama Blick auf den Bodensee und den Schweizer Seerücken und befindet sich in sehr gehobener Wohnlage im Ortsteil Kattenhorn, in der Bodenseegemeinde Öhningen, auf der Halbinsel Höri, direkt an der Schweizer Grenze. In 90 Minuten erreichen Sie das Skigebiet in Toggenburg (CH) und die Churfirsten/Säntis (CH). Der beliebte Bodensee-Radweg sowie eine Bushaltestelle befinden sich in unmittelbarer Nähe am Grundstück. Das gesamte Haus ist Richtung Süd / Osten ausgerichtet und ist somit sehr gut besonnt.
Dieses freistehende Einfamilienhaus wurde 2020/21 in allen Elementen kernsarniert und bietet auf 3 Etagen ca. 208m² Platz und einen ca. 3.100 m2 großen Rasengrundstück. Das Ferienhaus ist in 2 Ferienwohnungen unterteilt und besitzt eine Gas-Zentralheizung. Nähere Details zu den Wohnungen finden Sie in der beigefügten Ausstattungs-Beschreibung.
Die Infrastruktur der Gemeinde Öhningen ist sehr gut, es sind Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, ein schönes grosses Strandbad, Busverbindungen, Fahrradverleih, Ärzte, Banken vorhanden.
Die Städte Radolfzell und Singen sind in ca. 15-20 Autominuten erreichbar.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.