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Ruhig gelegene 3.5 - Zimmerwohnung in St. Antönien. St. Antönien ist im Frühjahr, Sommer und Herbst idealer Ausgangspunkt für Wanderungen, Klettertouren und Klettersteigbesteigungen (Klettersteig Sulzfluh). In nächster Nähe liegt auch der Partnunsee, ein lohnendes Ziel für Bootsfahrten oder zum Fischen (Patent erforderlich). Im Winter locken Ski- und Schneeschuhtouren zu den unzähligen Gipfeln in der Umgebung. Der kleine Skilift auf dem Gebiet Aschüel in unmittelbarer Nähe zum Ferienhaus (mit Skischule) eignet sich gut für Skianfänger. Zufahrt zum Ferienhaus ist auch im Winter möglich. Die Skipiste zum Skilift Junker ist von hier aus in ein paar Schritten erreichbar.
Die Ferienwohnung verfügt über ein Zimmer mit einem Doppelbett (2 Einzelbetter), ein Zimmer mit Etagenbett und einem Wohnzimmer mit Kachelofen. Ein Bett ist im Wohnzimmer untergebracht. Es ist noch ein Kinderbett vorhanden. Die grosse Wohnküche ist sehr gut ausgestattet und verfügt über einen Geschirrspüler, Bad/WC. Frottier- / Bett- und Küchenwäsche sind vorhanden und im Preis inkludiert. Ebenso die Hälfte der Gästetaxe, d.h. CHF 2.00 pro Erwachsene Person/pro Nacht. Kinder bezahlen keine Gästetaxe.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.