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-80qm große, neue 5* Ferienwohnung bis 5 Pers.,18 m langer, bestuhlter Balkon
Küche,Wohnzimmer mit Sat-TV und Radio, Bad mit Wellness-Dusche und WC,1 Schlafzimmer mit Doppelbett und 1 Kinderzimmer mit max. 3 Betten. Spielsachen und Kinderbücher,
-Stellplatz für Wohnmobil oder Wohnwagen mit Stromanschluss, Zelten im Garten gestattet, tel. Buchungsanfrage erbeten
Tolle Fernsicht, höchstgelegen in sonniger u. ruhiger Lage, nur 2 km vor Grafenau
1800 qm Liegewiese mit Sitzgelegenheit,Grillmöglichkeit im Garten
eigener Honig, Privatstraße, kein Durchgangsverkehr
kostenloses W-Lan
Waschmaschine gegen Gebühr
kleine Haustiere auf Anfrage gegen Tierhaar Reinigungsgebühr pro Aufenthalt von 30,-€ , Tiere dürfen nicht allein gelassen werden
Konditionen
Zahlungsbedingungen: Am Anreisetag , Überweisung ebenfalls möglich
Extras: Hauseigener Honig, kleiner Einblick für Interessierte in die Welt der gefährdeten Bienen,
Kinderspielsachen, Kinderbücher, kostenlose Stadtführung mit Grafenauer Gästekarte, kostenloses Parken in Grafenau,
vergünstigte Eintritte in Freizeiteinrichtungen, wie z. B Wellenfreibad oder Indoor-Erlebnishalle, Baumwipfelpfad
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.