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Ferienwohnung im OT Weißenregen mit herrlichem Ausblick auf Bad Kötzting und die Bayerwaldberge.
Das familien- und pilgerfreundliche Haus liegt im kleinen Ortsteil Weißenregen - nur 100m zur Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt entfernt. Von hier aus ist auch ein herrlicher Ausblick auf die Stadt Bad Kötzting und die Berge des Bayerischen Waldes.
In ein paar Fahrminuten kann das Zentrum von Bad Kötzting erreicht werden - mit dem herrlichen Kurpark, der TCM-Klinik, den Pflegezentren am Ludwigsberg, die AQACUR Badewelt, sowie die Bayerische Spielbank Bad Kötzting.
Das Haus ist ein altes Bauernhaus und dementsprechend rustikal. Die Zimmer sind hell und freundlich im ersten Stock gelegen. Vermietung ab 6 Tage.
Sonstiges: Pilgerfreundliche Unterkunft am Jakobsweg mit Hauswirtschaftsraum zum Reinigen der Wanderausrüstung (Bügeleisen, Wäscheständer, etc.) / Pergola mit Sitzgelegenheit im Außenbereich / Grill / WLAN.
Konditionen
Stornierungen und Änderungen, die bis 14 Tage vor Anreise erfolgen, sind kostenfrei.
Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, werden mit 90 % des Gesamtpreises berechnet. Kinder ab 4 Jahre sind herzlich willkommen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.