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Lizenz Nummer: LHS 08637
Wir vermieten zwei Ferienwohnungen jeweils ca. 55 qm und 60 qm in ruhiger und sonniger Lage. Dies sind Nichtraucher-Wohnungen, Haustiere sind nicht erlaubt. Sehr gute Wohnlage im bevorzugten Konstanzer Musikerviertel. Die Wohnungen befinden sich im 1. Stock. Direkt vor unserem Haus sind kostenfreie Parkplätze. Details zur Umgebung: In wenigen Minuten erreichen Sie zu Fuß den Bodensee, die Uferpromenade, den Lorettowald, das Parkwohnstift Rosenau, die Schmiederklinik, das Herzzentrum, die Bodenseetherme und das Strandbad Horn. Die Bushaltestelle mit guter Verbindung in die Innenstadt ist circa 150 Meter entfernt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass eine Touristenabgabe von 5,6% des Gesamtbetrages der Buchung erhoben wird.
Wir vermieten zwei Ferienwohnungen jeweils ca. 55 qm und 60 qm in ruhiger und sonniger Lage. Dies sind Nichtraucher-Wohnungen, Haustiere sind nicht erlaubt. Sehr gute Wohnlage im bevorzugten... mehr anzeigen
Wir vermieten zwei Ferienwohnungen jeweils ca. 55 qm und 60 qm in ruhiger und sonniger Lage. Dies sind Nichtraucher-Wohnungen, Haustiere sind nicht erlaubt. Sehr gute Wohnlage im bevorzugten... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.