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Lizenz Nummer: LHS 02698
Unsere Ferienwohnung Lindau liegt am Rande der Stadt in der Nähe der österreichischen Grenze. Direkt am Haus steht Ihnen der Stadtbus zur Verfügung, der Sie in 20 Minuten auf die Insel Lindau bringt. Der große Garten hinter dem Haus darf natürlich gerne mitbenutzt werden. Die Wohnung ist im 2. Geschoss und bietet einen unvergesslichen Blick auf den Pfänder und an klaren Tagen sehen Sie zum Frühstück schon den Säntis und zum Teil den Bodensee. Von Lindau aus können Sie herrliche Ausflüge machen oder einfach im Bodensee oder im Strandbad - bei schlechten Wetter im Limare- zum Baden gehen. Auf der Insel können Sie die engen Gassen, die Schanzen und die Türme erkunden. Auch können Sie sich ein Motorboot mieten und die Insel vom Wasser aus betrachten. Folgende Tagesausflüge können wir empfehlen: Pfahlbauten in Unteruhldingen, Skyline Park, Legoland, Ravensburger Spieleland, Skywalk in Scheidegg, Affenberg in Salem, Sommerrodelbahn und Kletterwald in Immenstadt, Insel Mainau sowie die Städte Bregenz, Friedrichshafen und Meersburg.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.