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Residenz Gobino, auf 2 Stockwerken. 2 Häuser in der Residenz. 6 Wohnungen in der Residenz. 2 km vom Zentrum von Sainte Maxime, 15 km vom Zentrum von Saint Tropez, 25 km vom Zentrum von Fréjus, in einem Wohnquartier, 1.5 km vom Meer. Zur Mitbenutzung: Grundstück 2000 m2, Park, gepflegter Garten (nicht eingezäunt), Schwimmbad eingezäunt (13 x 8 m, 100 - 200 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 15.Mai. - 15.Okt.). Im Hause: Waschmaschine (zur Mitbenutzung). Supermarkt 1.4 km, Sandstrand 1.5 km. Bitte beachten: Babyausstattung auf Anfrage (inkl.). Der Besitzer wohnt im selben Haus.
Gobino (MAX330), 2-Zimmer-Wohnung 40 m2, im Erdgeschoss. Objekt geeignet für 2 Erwachsene + 1 Kind. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Bar und Sat-TV. Ausgang zur... mehr anzeigen
Gobino (MAX331), 2-Zimmer-Wohnung 40 m2, im Erdgeschoss. Objekt geeignet für 2 Erwachsene + 1 Kind. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Esstisch und Sat-TV. Ausgang... mehr anzeigen
Gobino (MAX332), 3-Zimmer-Wohnung 50 m2 im 1. Stock. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch und Sat-TV. Ausgang zum Balkon. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm), Klimaanlage. Ausgang... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.