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Lizenz Nummer: LHS 10278
Nur 150 Meter vom See entfernt liegt unser Haus in schöner ruhiger Südlage. Unsere Wohnung Seeblick im 1. OG ist für zwei bis vier Personen ausgestattet. Vom 24 qm großen Süd-Balkon haben Sie einen sehr schönen Blick auf den See. Unsere Wohnung Säntisblick im Dachgeschoss ist für zwei bis vier Personen ausgestattet. Hier genießen Sie einen herrlichen Seeblick. Zwei Balkone und ein Dachbalkon laden zum Verweilen ein. Unsere Einliegerwohnung Rosengarten im Untergeschoss mit 48 qm ist für zwei Personen ausgestattet. Die 14 qm große Terrasse lädt zum Entspannen ein. Ein Parkplatz am Haus und Fahrradabstellplätze in unserer Garage stehen Ihnen zur Verfügung. Unseren Gäten stehen eine 22 KW-Ladestation mit Typ-2-Strecker für Elektroautos und mehrere Ladestationen für E-Bikes in der Garage zur Verfügung.
Ferienwohnung Rosengarten, 48 qm, 1 Wohn-/Schlafzimmer, Terrasse, max. 2 Personen
1 - 2 Personen
Das 1-Zimmer-Appartment (Nichtraucher) ist 48 qm und befindet sich im Untergeschoss. Das Appartment bietet für 2 Personen ein Wohn-/Schlafzimmer, SAT-TV, eine separate Küche und Badezimmer mit... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.