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La Schmetta 65 liegt an ruhiger und sonniger Lage an der südlichen Dorfgrenze mit unverbauter Sicht auf die Alpen und nur wenige Gehminuten vom Dorfzentrum entfernt. Der Crestas Skilift liegt gleich neben der Überbauung und die Rückfahrt mit den Skis ist bis vor die Haustür möglich - kein Autogebrauch nötig. In unmittelbarer Nähe befinden sich Langlaufloipen, Wanderwege und Golfplatz. La Schmetta 65 ist ein komfortables, familienfreundliches Eckhaus (Nichtraucherhaus) auf 3 Etagen mit grosser Sonnenterrasse, privatem Garten mit gedecktem Sitzplatz und 1 Balkon auf der Nordseite. Kinderspielplatz in der Überbauung. Keine Haustiere.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von La Schmetta 65 Quadroni. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Im Bettwäschen-Preis von CHF 18.00 sind Küchenwäsche und Handtücher inkludiert
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
3 Bewertungen für La Schmetta 65 Quadroni
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Bewertungen von unseren Gästen
Preis-Leistung: 6,7
Lage: 8,7
Zimmer: 8,0
Sauberkeit: 9,3
Serviceangebot: 9,0
6,8
Martin Stocker
Reisedatum:2020-08
Gemäss meinem separaten Mail. Wir konnten die Sonnenterasse nicht nutzen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.