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Dieses luxuriöse, freistehende Ferienhaus steht im Ferienpark Landgoed Het Grote Zand. Das Ferienhaus ist für acht Personen geeignet. Das geräumige Wohnzimmer ist mit einem Fernseher und einem DVD-Spieler ausgestattet. Die offene Küche ist komplett ausgestattet und verfügt u. a. über eine Spülmaschine und eine Kombi-Mikrowelle. Im Erdgeschoss finden Sie u. a. ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, ein Badezimmer mit Whirlpool und traditioneller Sauna und ein separates WC. In der ersten Etage gibt es noch drei Schlafzimmer, alle mit zwei Einzelbetten. Es gibt auch ein zweites Badezimmer mit Sunshower und ein separates WC. Bei allen Betten handelt es sich um Boxspring-Einzelbetten, die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. Es gibt einen großen Garten mit (überdachter) Terrasse und Gartenmöbeln (u. a. einem Lounge-Set). Beim Ferienhaus können zwei Autos parken. Eine Top-Unterkunft für einen herrlich entspannten Urlaub auf dem Landgoed Het Grote Zand. Im Ferienpark Landgoed Het Grote Zand können auch viele weitere Ferienhäuser für 4 bis 12 Personen gemietet werden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.