Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Dieses luxuriöse, freistehende und einstöckige Wellness-Chalet befindet sich im bewaldeten Ferienpark Landgoed Het Grote Zand. Das komfortabel eingerichtete Chalet verfügt über ein Wohnzimmer mit TV und eine offene Küche mit u. a. Geschirrspüler und Kombimikrowelle. Es gibt zwei Schlafzimmer mit jeweils zwei 1-Personen. Boxspringbetten, auch in 2-Pers. installieren. Im Badezimmer finden Sie zwei Extras, die Ihren Urlaub noch ein bisschen entspannter machen, nämlich eine schöne Infrarotsauna und eine Sonnendusche. Das Badezimmer hat auch eine Toilette. Rund um das Chalet befindet sich ein Garten mit einer (überdachten) Terrasse und Gartenmöbeln, einschließlich eines Lounge-Sets. Es gibt Parkplätze für ein Auto direkt am Chalet. Im Ferienpark Landgoed Het Grote Zand können verschiedene Ferienhäuser und Chalets für vier bis zwölf Personen gebucht werden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.