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Ferienanlage Le Clos St. Michel, auf 4 Stockwerken, Baujahr 2014. 84 Wohnungen in der Residenz. 600 m vom Zentrum von Chinon, am Ortsrand, 32 km vom Zentrum von Saumur, 45 km vom Zentrum von Tours, 300 m vom Fluss. Zur Mitbenutzung: Grundstück 2000 m2 (eingezäunt), Schwimmbad beheizt, eingezäunt (13 x 7 m, saisonale Verfügbarkeit: 02.Mai. - 26.Sep.). Kinderbecken. In der Anlage: Empfang, Fitnessraum, Tischtennis, Waschmaschine, Wäschetrockner (zur Mitbenutzung, extra). Parkplatz auf dem Grundstück. Einkaufsgeschäft 600 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Château Chinon 600 m. Bitte beachten: Das Foto ist nur ein Hausbeispiel. Die Mietobjekte können sich in Wohnfläche, Raumaufteilung, Ausstattung und Einrichtung unterscheiden.
Le Clos Saint Michel (CIC100), 2-Zimmer-Wohnung 28 m2. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Diwanbett, 1 Ausziehbett, Esstisch und Sat-TV. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett. Kleine, offene... mehr anzeigen
Le Clos Saint Michel (CIC101), 2-Zimmer-Wohnung 37 m2. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Diwanbett, 1 Ausziehbett, Esstisch und Sat-TV. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett. 1 kleines Zimmer... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.