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3 – Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die zentral gelegene Wohnung ist komfortabel ausgestattet. Ideal für Sommer – und Winterferien. Die Wohnung befindet sich in St. Stephan, einem ruhigen Dorf im Obersimmental, direkt zwischen den beiden bekannten Ferienorten Lenk und Zweisimmen. Das Chalet liegt sehr ruhig, etwas abseits vom Durchgangsverkehr. Das Dorfzentrum ist für Einkäufe (kleiner Dorfladen / Bäckerei) und Besuche zu Fuss erreichbar (ca. 500 m). Der grosse Balkon bietet einen herrlichen und freien Panoramablick auf die Berge und Umgebung.
Gemütliche Ferienwohnung mit Wohn-Esszimmer, Esstisch für vier Personen (ist ausziehbar für 8 Personen), Sofa mit Longchair, Sessel und Hocker, SAT-TV, Küche mit Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Thermomix, Toaster, Entsafter, Rührgerät usw. Elternschlafzimmer 180 × 200 Doppelbett 2. Schlafzimmer 140 × 200 Bett, Badezimmer mit Badewanne und Dusche und WC. Balkon mit kl. Tisch und 2 Stühlen mit Hocker. ÖV inklusive im Simmental und Saanenland mit der SIMMENTAL CARD: Übernachtungsgäste in der Ferienregion Lenk-Simmental fahren mit einer gültigen Gästekarte kostenlos mit dem öffentlichen Verkehr für Ausflüge.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.