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Die luxuriösen Chalets liegen direkt außerhalb des lebendigen Zentrums von Alpe dHeuz und bieten eine herrliche Aussicht über die wunderschöne Umgebung. Insgesamt stehen fünf verschiedene Typen zur Auswahl. Zunächst gibt es das FR-38750-10. Diese luxuriöse Wohnung ist für 12 Personen geeignet. Auch Typ FR-38750-14 bietet Platz für 12 Personen. Darüber hinaus gibt es das FR-38750-11. Dieser Typ ist auch für 12 Personen geeignet, hat im Unterschied zu den vorherigen Typen aber ein zusätzliches Schlaf- und Badezimmer. Außerdem gibt es das FR-38750-12. Diese Wohnung bietet Platz für 16 Personen und hat als einzige einen Balkon ohne Südaussicht. Schließlich gibt es noch den Typ FR-38750-13. Diese Wohnung ist ebenfalls für 16 Personen geeignet, aber verfügt im Vergleich zu FR-38750-12 über zusätzliche Schlaf- und Badezimmer. Alle Wohnungen sind sehr luxuriös eingerichtet, so verfügen sie über einen Kamin, eine geräumige Küche, eine Waschmaschine und einen Trockner und haben allesamt (mit Ausnahme von FR-38750-12) einen Balkon mit Südaussicht. Um das Bild ganz abzurunden, sind alle Wohnungen mit einer Sauna oder einem Whirlpool ausgestattet. Kurzum: Genuss pur.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.