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Tignes Le Lac: Residenz Les Grandes Balmes I et II (Le Lac), auf 5 Stockwerken. In der Anlage: Fahrstuhl, Skiraum, Zentralheizung. Einkaufsgeschäft 200 m, Lebensmittelgeschäft 300 m, Supermarkt 200 m, Einkaufszentrum 500 m, Restaurant 100 m, Bäckerei 300 m. Skisportanlagen, Skipisten 150 m, Skiverleih 100 m, Skibushaltestelle 20 m, Skischule 100 m, Eisfeld 500 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Tignes Espace centre sportif 500 m, Lagon Piscine et Spa 500 m. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: TIGNES & VAL DISERE 150 m. Bitte beachten: Gratis Skibus. Weitere Unterkünfte sind buchbar.
3-Zimmer-Wohnung 68 m2 im 2. Stock. Geräumig, komfortabel und schön eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Panoramafenster mit TV und Flachbildschirm. Ausgang zur Terrasse, Richtung Süden. 1 Zimmer mit 1... mehr anzeigen
2-Zimmer-Wohnung 43 m2 im 2. Stock, Südostlage. Objekt geeignet für 2 Erwachsene + 2 Kinder. Komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit TV (Flachbildschirm). Ausgang zum Balkon. 1 Zimmer mit 1 x 2... mehr anzeigen
2-Zimmer-Wohnung 55 m2 im 5. Stock. Geräumig und hell: Wohn-/Esszimmer mit 1 Ausziehbett (2 Pers. 2 x 80 cm), TV (Flachbildschirm). Kabine mit Schiebetür mit 1 x 2 Etagenbetten (80 cm). 1 Zimmer mit... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.