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Die Reihenhäuser sind geräumig und gepflegt eingerichtet und verfügen teilweise über ein Obergeschoss. Die Häuser verfügen über eine Terrasse oder eine Loggia und einen großen offenen Garten mit Gartenmöbeln. Die Zweizimmerwohnung (FR-02220-01) ist für maximal vier Personen geeignet; die Dreizimmerwohnung (FR-02231-01) für maximal sechs Personen; die Vierzimmerwohnung (FR-02232-01) ist für maximal acht Personen und die Fünfzimmerwohnung (FR-02233-01) ist für maximal zehn Personen geeignet. Diese letzte Wohnung liegt im Teil Les Hauts du Lac. Die Wohnungen FR-02220-01, FR-02231-01 und FR-02232-01 können sich ebenfalls im Teil Les Hauts du Lac befinden. Sie können Ihr Auto auf den zentralen Plätzen in der Nähe der Wohnung parken. Die teilweise aneinander gereihten Villen liegen im ruhigeren Teil Les Hauts du Lac und bieten eine schöne Aussicht über den See. Die geräumigen, gepflegt eingerichteten Villen verfügen über ein Obergeschoss und eine Terrasse oder eine Loggia und einen umzäunten Garten mit einem eigenen Pool ( 7 x 3,5 m). Es gibt eine Vierzimmer-Villa für maximal acht Personen (FR-02234-01) und eine 5-Zimmer-Villa für maximal zehn Personen (FR-02235-01). Sie können Ihr Auto vor der Villa parken.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.