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Aufgrund von COVID-19 steht der Pool der Residenz im Sommer 2020 nicht zur Verfügung Residenz Les Mas de la Garrigue I et II. Im Ortsteil Saint Martin, 1 km vom Zentrum, 2.6 km vom Meer, 2.6 km vom Strand. Einkaufsgeschäft 700 m, Lebensmittelgeschäft, Supermarkt 600 m, Einkaufszentrum 800 m, Restaurant, Bar, Bäckerei, Café 700 m, Sandstrand Môle 1.2 km, Freibad 3.3 km. Sporthafen 300 m, Golfplatz (27 Loch) 1.1 km, Tennis 1.9 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Casino 200 m, Grande roue 1.3 km, Aqualand 1.4 km, Ile des loisirs 1.7 km, Musée de lEphèbe 2.5 km. Bitte beachten: Das Foto ist nur ein Hausbeispiel. Die Häuser dieser Residenz sind über einige Stufen erreichbar.
2-Zimmer-Wohnung 23 m2, im Erdgeschoss. Einfach eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett (130 cm, Länge 200 cm), TV. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (140 cm, Länge 190... mehr anzeigen
MAS DE LA GARRIGE, 2-Zimmer-Wohnung 32 m2, im Erdgeschoss. Objekt geeignet für 2 Erwachsene + 2 Kinder. Sehr komfortabel und schön eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Diwanbett (160 cm, Länge 200... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.