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Ein Aufenthalt mit einer großen Gruppe macht immer Spaß. Trotzdem hat jeder auch das Bedürfnis nach seinem eigenen Plätzchen, an das er/sie sich kurz zurückziehen kann. Die Gruppenunterkunft im Lodgepark t Vechtda ist dafür ideal. Sie besteht nämlich aus acht separaten Lodges und einer Gruppenunterkunft. Die genau Einteilung ist wie folgt: - Es gibt vier Lodges für 4 Personen mit einem Doppelschlafzimmer, einer authentischen Schlafnische für 2 Personen, einem Badezimmer und einer kompletten Küche. - Es gibt zwei Studios für 2 Personen mit einem Wohn-/Schlafzimmer für 2 Personen, einem Badezimmer und einer Kitchenette. - Es gibt zwei Lodges für 2 Personen mit einem Doppelschlafzimmer, einem rollstuhlgeeigneten Badezimmer und einer kompletten Küche. - Der Gruppenraum verfügt über eine gemütliche Bar, einen Fernseher, eine Küche mit u. a. einer Spülmaschine, separate Toiletten und ausreichend Sitzgelegenheiten. Die Tische können auf verschiedene Arten aufgestellt werden, sodass man in dem Raum gemeinsam essen und auch verschiedene Spiele spielen kann. Die Jeu-de-Boules-Bahn, die vor dem Gruppenraum liegt, ist ein Garant für viel Spaß.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.