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Lizenz Nummer: LHS 04812
Ein Juwel unterm Dach! Öffnen Sie auf den Spuren der Zeit die Türe zu einer denkmalgeschützten (erbaut um 1728), unvergesslichen, inspirierenden Wohlfühloase. Mit architektonischem Feingefühl entstand 2017 dieses aussergewöhliche Loft und lädt Sie zu einem Urlaub über den Dächern von Lindau mit Seeblick ein. Die sehr ruhig gelegene Nichtraucher-Wohnung ist umgeben von der Fußgängerzone mit ihren schmalen Gassen und dem altertümlichen Straßenverlauf. Hier lassen sich vielerlei Geschäfte und Restaurants entdecken. Um die Ecke ist der Wochenmarkt, das Theater, Museen und Kirchen. Wer möchte, nutzt die Bademöglichkeiten am See. Lindauer Kongresshalle und Spielbank sind nur wenige Minuten entfernt. Hafen und Bahnhof erreicht man in ca. 8 Minuten. In der Regel ist es nicht möglich, Partys und Veranstaltungen in unserer Unterkunft zu organisieren. Falls Sie doch eine Feier arrangieren möchten, bitten wir Sie uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus befindet. Es handelt sich hierbei um keine Hotel- bzw. Appartmentanlage! Der Parkplatz ist kostenpflichtig.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.