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Dieses prachtvolle Chalet, in dem Sie im Studio im Erdgeschoss untergebracht sind, ist von den zehn höchsten Bergen der Drôme umgeben. Die erste Etage wird nur in den Schulferien vom Eigentümer genutzt. Von der Terrasse oder vom Liegestuhl aus haben Sie eine Panorama-Aussicht über das grüne Tal und die wunderschönen Berggipfel von Lus-la-Croix-Haute (2,5 km). Vom prachtvollen Garten aus führen Wanderwege durch die wunderschöne Umgebung. Möchten Sie sich unterwegs abkühlen? Das können Sie im Fluss Buëch (3 km) in eiskaltem Bergwasser tun. Abenteurer können sich in La Jarjatte (7 km) ausleben; dort befindet sich ein Seilbrückenparcours zwischen Schluchten und Bäumen. Hier können Sie auch den Skilift nehmen, um die Aussicht zu genießen. Mit speziellen Karts rasen Sie anschließend wieder den Berg hinunter. Im Winter können Sie hier gut Skifahren. Suchen Sie etwas mehr Entspannung und Kultur? Durch die kleine Stadt Serres (37 km) kann man wunderbar schlendern. Das mittelalterliche Châtillon-en-Diois (33 km) ist ebenso wie das Château de Montmaur (35 km) absolut einen Besuch wert. Dieses Schloss bot Widerstandskämpfern im Zweiten Weltkrieg Unterschlupf.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.