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Dieses freistehende Ferienhaus ist an einen Hügel gebaut und liegt herrlich ruhig an einem, in der Sackgasse endenden, Bergweg. Sie verfügen dort über eine großzügige Terrasse mit Markise, Gartenmöbeln, zwei Liegen und einem Grill aus Stein. Von der tollen Aussicht werden Sie nicht genug bekommen. Der Garten rundum fällt recht steil ab und ist van schattenspendenden Kastanienbäumen umgeben. Die Wohnung liegt ca. 2 km von St. Pierre-de-Colombier entfernt, in dem grünen Berggebiet nördlich von Aubenas (20 km). Es ist bekannt für das wilde Land, weitläufige Wälder, kleine Flüsse und wunderschöne Berge. Die zwei höchsten Berge sind der Mont Mézensac (1.753 m, 50 km entfernt) und der markante Mont Gerber de Jonc (42 km), wo der berühmteste Fluss Frankreichs, die Loire, entspringt. Um mehr von der Schönheit der Natur zu genießen, besuchen Sie die hohen Wasserfälle von Ray-Pic (16 km). Im Süden von Aubenas liegen die mittelalterlichen Städtchen Vogüé (30 km), Largentière (30 km), Balazuc (35 km), Ruoms (35 km) und Vallon-Pont-dArc (50 km), wo die große Schlucht Gorges de lArdèche beginnt (Grotten, Panorama).
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.