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Tignes Val Claret: Residenz Neige dor (Val Claret), auf 4 Stockwerken. Sonnige Lage in einem Wohnquartier, 20 m vom Skigebiet. In der Anlage: Fahrstuhl, Skiraum, Zentralheizung. Einkaufsgeschäft 50 m, Supermarkt 100 m, Restaurant 10 m, Bäckerei 50 m, Hallenbad 2 km. Sportzentrum 2 km, Wanderwege ab Haus 20 m, Bergeisenbahn 300 m, Skisportanlagen, Skipisten, Skiverleih 20 m, Skibushaltestelle 300 m, Skischule 10 m, Schlittelbahn 20 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Centre aquatique Le Lagon 2 km, Centre sportif Tignespace 2 km. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Tignes & Val dIsère 20 m. Wandergebiete: Parc Naturel Régional de la Vanoise 250 m. Bitte beachten: Gratis Skibus. Die Residenz wird durch elektrische Tore geschlossen.
3-Zimmer-Wohnung 46 m2 im 1. Stock. Geräumig und hell, vollständig renoviert, komfortabel und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett (140 cm), TV (Flachbildschirm), DVD. Kabine... mehr anzeigen
3-Zimmer-Wohnung 50 m2 im 3. Stock. Geräumig, luxuriös und stilvoll eingerichtet: Wohn-/Esszimmer. Ausgang zum Balkon, Richtung Südwesten. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), TV... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.