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Objekt: Beliebtes Apartmenthaus an zentraler Lage im sonnenverwöhnten Celerina. Die wichtige Infrastruktur für einen abwechslungsreichen Urlaub (Einkaufen, Sesselbahn nach Marguns, Skischule, Busverbindungen, Restaurants, Spielplatz, Tennis, Eisplatz, etc.) sind innerhalb weniger Gehminuten erreichbar.
Gemütliche 1.5 - Zimmer Ferienwohnung im Herzen von Celerina. Wohn- /Esszimmer mit Kamin sowie Schlafsofa und Balkon. Separate Schlafecke mit 2 Einzelbetten. Badezimmer. Komplett ausgestattete Küche mit Kühlschrank. 1 Garagenparkplatz (enge Zufahrt, 1,90 m Höhe).
Nebenkosten: Babybett: 10.00 CHF pro Nacht, optional Bearbeitungsgebühr: 40.00 CHF, verpflichtend Bettwäsche & Handtücher (1 Set gemäss Personenangabe): 30.00 CHF pro Person, verpflichtend Endreinigung: 120.00 CHF, verpflichtend Kiste Kaminholz (15 Kg): 40.00 CHF, optional Taxen Celerina: 2.90 CHF pro Person pro Nacht, verpflichtend Taxen Celerina Kind (6-12 Jahre): 1.25 CHF pro Person pro Nacht, verpflichtend Zusätzliche Bettwäsche (Set pro Person): 20.00 CHF, optional Zusätzliche Handtücher (Set pro Person): 10.00 CHF, optional Zwischenreinigung (pro Stunde): 45.00 CHF, optional
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.