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Dieses gemütliche, freistehende Chalet vom Typ „Stuga (eine Stuga ist ein typisch schwedisches Holzhaus) befindet sich im naturnahen Ferienpark Resort De Wiltzangh. Es liegt am Rande des Nationalparks Dwingelerveld. Das kleine Zentrum von Ruinen ist 2,5 km und die Stadt Hoogeveen ist etwa 15 km entfernt. Das gemütliche, eingeschossige Chalet ist angenehm eingerichtet und komplett ausgestattet. Die ideale Unterkunft im Grünen. Im Wohnzimmer steht Ihnen ein Fernseher zur Verfügung. Die offene Küche ist u. a. mit einem Geschirrspüler ausgestattet. Es gibt zwei Schlafzimmer mit jeweils zwei Einzelbetten, die auch zusammengestellt werden können. Das Badezimmer hat eine Dusche und eine Toilette. Draußen finden Sie einen Garten mit Terrasse und Gartenmöbeln. Es gibt einen Parkplatz für ein Auto in der Nähe des Chalets. Im Ferienpark Resort De Wiltzangh können verschiedene Chalets, Lodges, Stugas und Villen für vier bis achtzehn Personen gemietet werden. Der Ferienpark Resort De Wiltzanngh ist ein Ferienpark in der Entwicklung. Daher können während Ihres Aufenthalts Bauarbeiten stattfinden. Es wird alles unternommen, um eventuelle Unannehmlichkeiten auf ein Minimum zu begrenzen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.