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Die 2016-2018 aufgestellten Unterkünfte im Resort Poort van Zeeland liegen über das Resort verteilt und es gibt drei verschiedene Varianten. So gibt es ein kompaktes Chalet für 4 Personen (NL-3221-35). Dieses Chalet verfügt über ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten und eine Schlafempore (niedrige Deckenhöhe) und zwei Einzelbetten. Sie erreichen diese Schlafempore über eine steile Treppe im Wohnzimmer. Das Schlafzimmer wird durch einen Vorhang vom Wohnzimmer getrennt. Es gibt auch ein größeres, ebenerdiges Chalet für 6 Personen (NL-3221-36). Dieses Chalet verfügt über drei vollwertige Schlafzimmer mit jeweils zwei Einzelbetten die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. Außerdem gibt es ein Chalet für 6 Personen (NL-3221-37) mit drei Schlafzimmern, mit jeweils zwei Einzelbetten die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. Es gibt Häusern mit einem Stockbett statt zwei 1-pers. Betten. Die Chalets sind modern und komfortabel eingerichtet. So verfügen sie alle über eine komplette Küche mit Spülmaschine und Kombi-Mikrowelle (außer NL-3221-35). Sie verfügen über eine Terrasse mit Gartenmöbeln. Bei jedem Chalet gibt es eine Parkmöglichkeit für ein Auto. In alle Chalets, außer das NL-3221-35, kann ein Babybett gestellt werden. Dies ist allerdings nicht im Schlafzimmer möglich. Das Kinderbett muss also im Wohnzimmer stehen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.