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Ferienanlage Rêve dIle, Baujahr 2018. 87 Wohnungen in der Residenz. 150 m vom Zentrum von Rivedoux, 3.5 km vom Zentrum von Sainte-Marie-en-Ré, 14 km vom Zentrum von La Rochelle, 300 m vom Meer. Zur Mitbenutzung: Grundstück 4000 m2 mit Pflanzen und Bäumen, Schwimmbad beheizt, eingezäunt (15 x 7 m, 160 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 15.Apr. - 15.Sep.). Kinderbecken, Terrasse. In der Anlage: Empfang, Frühstücksraum, Sauna (extra). Fitnessraum (extra). Dampfbad (extra). Tischtennis, Einstellraum für Fahrräder, Waschmaschine, Wäschetrockner (zur Mitbenutzung, extra), Fahrradverleih. Frühstück möglich (extra). Fussweg bis zum Haus. Parkplatz auf dem Grundstück. Einkaufsgeschäft, Restaurant 300 m. Bitte beachten: autofreie Ferienanlage. Das Foto ist nur ein Hausbeispiel. Die Mietobjekte können sich in Wohnfläche, Raumaufteilung, Ausstattung und Einrichtung unterscheiden.
Rêve dIle, 2-Zimmer-Wohnung 36 bis 38 m2. Hell, zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Bett, 1 Ausziehbett, Esstisch und TV. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 190 cm). Kleine,... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.