Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Diese reizende Wohnung befindet sich in der Nähe der Burgruine Liebenfels auf 800 m Höhe mit einem herrlichen Bergblick auf das umgebende Bergpanorama. Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett sowie ein bequemes Schlafsofa im Wohnzimmer, welches vorzugsweise für ein Kind geeignet ist. Die Küche ist voll ausgestattet mit allem, was Sie für die Zubereitung einer guten Mahlzeit benötigen. Es gibt zwei Badezimmer mit Dusche, wobei eines davon barrierefrei ist. Zum Haus gehört ein großer Garten mit Kinderspielplatz, Trampolin und einem Pool, der gemeinsam mit anderen Gästen benützt werden kann. Sie haben auch die Möglichkeit bei den Hauseigentümern Frühstück nach Voranmeldung und gegen Bezahlung zu bestellen, es steht ein gemeinsamer Frühstücksraum zur Verfügung. Im Sommer können Sie entspannte Wanderungen in der Gegend machen. Ein schönes Ausflugsziel ist der Sörger Wasserfall, den Sie teilweise über alte Mühlsteige erreichen. Auf Schautafeln erfahren Sie bei der Wanderung auch die Geschichte der Schlucht. Im Winter kann mit man im 12 km entfernten Skigebiet St. Urban Simonhöhe die freudvolle und grenzenlose Art des Ski- und Snowboardfahrens genießen. Die 15 km perfekt präparierten Pisten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sind extra breit und frei zugänglich. Ein Skierlebnis für die ganze Familie. Die richtige Umgebung um Ihren inneren Akku aufzuladen Das Aufladen eine Elektro Auto an der Unterkunft ist nicht möglich und nicht erlaubt. Sollten Sie Ihr Auto dennoch unrechtmäßig aufladen, kann der Hauseigentümer/Verwalter Sie für eventuelle Schäden verantwortlich machen und ein angemessene Vergütung verlangen. COVID-19 Bedingungen: - 2 Wochen vor Anreise beurteilen wir die Reisesituation. Wenn es sich abzeichnet, dass in den 2 Wochen vor der Ankunft neue Maßnahmen ergriffen werden, dann warten wir auf diese offizielle Ankündigung. Wir entscheiden uns für einen Standard von 2 Wochen vor der Ankunft, da die Situation zu diesem Zeitpunkt sehr wechselhaft ist. - Wir erstatten Ihnen Ihr Geld zurück im Falle von ein Einreiseverbot in die Region besteht, in der sich das von Ihnen gebuchte Ferienhaus befindet. - Wenn wir Ihren Urlaub in einen anderen Zeitraum umbuchen, sorgen wir dafür, dass der bereits bezahlte Betrag (im Voraus) auf die neue Buchung übertragen wird. Mögliche Abrechnungen werden ebenfalls sofort erfolgen. - Wenn wir Ihren Urlaub stornieren müssen, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 1 Woche auf Ihr Konto zurück.
So können Sie ohne Bedenken Ihren Urlaub bei uns buchen. Für den Fall, dass Villa for You den Urlaub liefern kann, Sie aber stornieren möchten, gelten die Standard-Stornobedingungen.
- Für jeden Gast ist das Fehlen eines Corona-Passes (Europäische digitale COVID-Zertifikat) zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser für die Reise in das betreffende Zielland onder für den Aufenthalt erforderlich ist, kein gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung. - Trotz des Corona-Passes bleibt jedes Land für die Festlegung seiner eigenen Einreisebedingungen und -vorschriften zuständig, die auf EU-Ebene nicht standardisiert sind. Das bedeutet, dass neben dem Corona-Pass zusätzliche Regeln für Ihren Aufenthalt gelten können, wie z. B. die Gültigkeitsdauer Ihrer Impfung oder die Verpflichtung, eine zusätzliche (Auffrischungs-)Impfung vorzunehmen. Auch diese zusätzlichen Regeln sind kein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung Ihres Aufenthalts. - Auch Quarantänemaßnahmen sind kein triftiger Grund für eine kostenfreie Stornierung. Villa for You erklärt (auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen), dass es für jeden möglich ist, die Voraussetzungen für eine Reise zu erfüllen.
Villa for You weist darauf hin, dass Sie und die anderen Gäste dafür verantwortlich sind, alle während des gebuchten Urlaubszeitraums geltenden Corona-Maßnahmen zu befolgen. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich über die aktuellsten Corona-Maßnahmen sowohl im Herkunftsland, in den Transitländern als auch im Bestimmungsland korrekt und umfassend zu informieren. Villa for You ist nicht verantwortlich für unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände vor oder während Ihres gebuchten Urlaubszeitraums infolge von (angepassten) Corona-Maßnahmen, es sei denn, es handelt sich bei diesen Maßnahmen um ein Einreiseverbot in die Region, in der sich das von Ihnen gebuchte Ferienhaus befindet. Haben Sie noch keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann raten wir Ihnen, dies so schnell wie möglich zu tun, spätestens jedoch 7 Tage nach der Reservierung. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen im Falle eines versicherten Ereignisses der gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Informieren Sie sich gut über die Versicherungsbedingungen, um unerwartete Enttäuschungen zu vermeiden.
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
95 Bewertungen für Sörg Liebenfels
95 Bewertung(en) wurden in unseren Partnersystemen getätigt. Leider können wir für diese Bewertung(en) keine detaillierten Informationen anzeigen.Die durchschnittliche Bewertung beträgt 9,2.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.