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Und ich sage Ihnen; das Leben ist schön! Schön...., in einer einmaligen grandiosen Bergwelt zu leben und Sie in unserem gemütlichen Swiss Chalet mit herzlichem Ambiente zu verwöhnen.
Die 2 1/2-Zimmerwohnung sowie die 2-Zimmerwohnung (Studio) befinden sich im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses und bieten Platz für 2-3 Personen (ca. 45m2 + 35m2). Die Wohnungen liegen nebeneinander und können auch zusammen gemietet werden - ideal für 2er-Pärchen oder Ferien mit den Schwiegereltern.
Das Haus verfügt über einen Personenaufzug. Nichtraucherwohnungen. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten und Bäckerei sind in wenigen Minuten erreichbar. Haustiere auf Anfrage.
Mit dem Ortslinienbus sind die Talstationen bequem zu erreichen. Haltestelle direkt neben dem Haus.
Bedingungen: Kurtaxe Sommer (01.06. - 31.10.): CHF 7.- für Erwachsene/Tag, CHF 3.50 für Kinder (6 -15.99 Jahre). Kurtaxe Winter (01.11. -31.05): Kurtaxe Winter: CHF 4.50 für Erwachsene, CHF 2.25 für Kinder (6 -15.99 Jahre).
Endreinigung: Apartment Nr. 5: CHF 100.- , Apartment Nr. 7: CHF 80.--
Mit der Bezahlung der obligatorischen Kurtaxe erhalten Sie bei uns direkt bei der Ankunft die attraktive SaastalCard
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.