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Dieses neue (2018), freistehende Chalet im Erdgeschoss befindet sich im Ferienpark Boomhiemke, nicht weit vom Meer entfernt. Das Haus ist perfekt für einen Urlaub mit der Familie. Das Zentrum und der Wald sind 1 km vom Chalet entfernt. Wenn Sie gerne Sport treiben, sind ein Tennisplatz und ein Golfplatz 800 m entfernt. Die Restaurants bieten köstliche Speisen und Getränke an, die es wert sind, genossen zu werden. Es gibt viele Attraktionen, die einen Besuch wert sind. Das Wohnzimmer verfügt über einen separaten Essbereich und in der Küche finden Sie eine Mikrowelle und einen Geschirrspüler. Es gibt drei Schlafzimmer, davon zwei mit zwei Einzelbetten, jeweils mit Boxspringbetten, die zusammengestellt werden können oder nicht zwei Personen und eines mit einem Etagenbett. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche und ein WC. Im Außenbereich finden Sie eine Terrasse mit Gartenmöbeln. Es gibt einen Parkplatz für ein Auto. Diese Unterkunft befindet sich in einem Teil des Ferienparks Boomhiemke, der sich aufgrund der Platzierung neuer Unterkünfte in voller Entwicklung befindet. In der Wochenmitte kann es dadurch zu Belästigungen kommen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.