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Dieses freistehende, renovierte Ferienhaus liegt im waldreichen Ferienpark De Katjeskelder, in der Nähe des Nationalparks De Biesbosch und nur 9 km von der lebhaften Stadt Breda entfernt. Das Ferienhaus ist komfortabel und komplett eingerichtet und erstreckt sich über zwei Etagen. Im Erdgeschoss finden Sie das Wohnzimmer mit TV mit Streaming-Funktion. Die offene Küche ist komplett ausgestattet mit u. a. Geschirrspüler und Kombi-Mikrowelle. Zusätzlich verfügt das Ferienhaus über ein Schlafzimmer für zwei Personen und ein Badezimmer mit begehbarer Dusche. Es gibt eine separate Toilette in der Halle. In der ersten Etage befinden sich drei Doppelschlafzimmer und ein zweites Badezimmer, ebenfalls mit begehbarer Dusche. Im Flur befindet sich ein separates WC. Bei allen Betten handelt es sich um Einzelbetten, die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. Draußen gibt es einen Garten mit Terrasse und Gartenmöbeln. Sie können auf einem der zentralen Parkplätze in der Nähe des Ferienhauses parken. Im Ferienpark De Katjeskelder können Sie verschiedene Unterkünfte für vier bis zweiundzwanzig Personen mieten. Aufgrund von Wartungsarbeiten ist das Schwimmbad im Ferienpark Katjeskelder von Montag, 6. bis Sonntag, 19. Januar 2025 geschlossen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.