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Dieses komfortable, freistehende und einstöckige Chalet liegt direkt am Wasser im Ferienpark Giethoorn in der gleichnamigen Stadt, die auch als Venedig des Nordens bekannt ist. Das Chalet ist vollständig eingerichtet und verfügt über ein Wohnzimmer mit TV. In der offenen Küche finden Sie u. a. eine Kombi-Mikrowelle und eine Spülmaschine. Es gibt zwei Schlafzimmer für je 2 Personen, eines davon mit angeschlossenem Bad mit Dusche und WC. Zudem ist ein weiteres Badezimmer mit Dusche und WC vorhanden. Bei den Betten handelt es sich um Boxspringbetten für eine Person, die eventuell als Doppelbett zusammen stehen. Draußen finden Sie eine mit Gartenmöbeln ausgestattete Terrasse direkt am Wasser. Als purer Luxus steht Ihnen während eines Aufenthalts von Anfang Februar bis Ende Oktober ein komfortables Elektroboot zur Verfügung. Sie können damit direkt bei Ihrem Chalet anlegen. Es gibt eine Parkmöglichkeit für ein Auto auf dem zentralen Parkplatz in einiger Entfernung vom Ferienpark. Im Ferienpark Giethoorn können Sie verschiedene Chalets für vier bis zwölf Personen buchen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.