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Im Ferienpark Kijkduin wurden vor kurzem (2018) drei neue Typen freistehende und ebenerdige Chalets in Programm aufgenommen. So gibt es die Comfort-Variante für 4 Personen (NL-2555-14). Dieses moderne Chalet verfügt über zwei Schlafzimmer und zwei Badezimmer mit ebenerdiger Dusche. Es gibt eine separate Toilette. Außerdem gibt es eine Villa für 4 Personen Wellness-Chalet (NL-2555-15). Außerdem ist dieses Chalet modern eingerichtet und verfügt über zwei Schlafzimmer. Es gibt ein Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und ein separates WC. Zusätzlich ist dieses Chalet mit einer Infrarotsauna ausgestattet. Schließlich gibt es noch einen Comfort-Variante für 6 Personen (NL-2555-16). Das Chalet verfügt über drei Schlafzimmer. Es gibt ein Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und ein separates WC. Alle Chalets verfügen über ein Wohnzimmer mit Smart-TV. In der offenen Küche finden Sie eine Spülmaschine, eine Kombi-Mikrowelle und einen Kühlschrank mit Gefrierfach. Bei allen Betten handelt es sich um Einzelbetten, die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. Draußen gibt es eine Terrasse mit Gartenmöbeln. In der Nähe der Chalets befindet sich eine Parkmöglichkeit.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.