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Im 2018 eröffneten Ferienpark Schaijk kann man zwei Typen freistehende und ebenerdige Lodges buchen. So gibt es eine Lodge (NL-5374-14) mit zwei Schlafzimmern mit jeweils zwei Boxspringbetten für eine Person. Eines der Schlafzimmer ist mit einem Fernseher ausgestattet. Außerdem gibt es ein Wohnzimmer mit Fußbodenheizung und Smart-TV und eine offene Küche mit Spülmaschine und Kombi-Mikrowelle. Das Haus bietet auch ein Badezimmer mit Dusche und ein separates WC. Außerdem gibt es eine Lodge für 6 Personen (NL-5374-15) mit drei Schlafzimmern, von denen zwei mit jeweils einem Boxspringbett für zwei Personen und eines mit einem Etagenbett ausgestattet ist. Eines der Schlafzimmer ist mit einem Fernseher ausgestattet. Außerdem gibt es ein Wohnzimmer mit Fußbodenheizung und Smart-TV und eine offene Küche mit Spülmaschine und Kombi-Mikrowelle. Das Haus verfügt über zwei Badezimmer mit Dusche und ein separates WC. Bei den Betten handelt es sich um Boxspringbetten für eine Person, die eventuell als Doppelbett zusammen stehen. An allen Lodges verfügen Sie über einen Garten mit Terrasse und Gartenmöbeln. Es gibt eine Parkmöglichkeit für ein Auto an der Lodge.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.