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Im Ferienpark Weerterbergen wurden vor kurzem zwei Typen renovierte, ebenerdige Reihen-Bungalows für 4 Personen in das Angebot aufgenommen. So gibt es den NL-6002-27. Dieser Bungalow verfügt über ein Wohnzimmer mit Smart-TV, gemütlichem offenem Kamin und einer offenen Küche mit Spülmaschine und Kombi-Mikrowelle. Es gibt zwei Schlafzimmer mit jeweils zwei Boxspringbetten für eine Personen, die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. Das Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet und es gibt ein separates WC. Es gibt auch einen größeren Bungalow mit Infrarotsauna und Regendusche (NL-6002-28). Auch dieser Bungalow hat ein Wohnzimmer mit Smart-TV, gemütlichem offenem Kamin und eine offene Küche mit Spülmaschine und Kombi-Mikrowelle. Es gibt zwei Schlafzimmer mit jeweils zwei Boxspringbetten für eine Personen, die eventuell als Doppelbett zusammenstehen. In einem der Schlafzimmer finden Sie einen Fernseher. Das Badezimmer verfügt über eine Regendusche und es gibt ein separates WC. Im Freien verfügen Sie über einen Garten mit Terrasse und Gartenmöbeln. Es gibt einen Abstellraum und Sie können das Auto in der Nähe des Bungalows parken.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.